Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Kaufvertrages über unbebaute und bebaute Liegenschaften jeglicher Art, insbesondere Grundstücke, Wohn- und Gewerbegebäude, Wohnungen und Häuser. Ferner der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages, hinsichtlich der Verwaltung, Vermietung, Finanzierung oder sonstige Verwertung von Liegenschaften jeglicher Art.

2. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr
übernommen.

3. Alle Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von Ihm vertraurlich zu behandeln. Eine Weitergabe oder Bekanntgabe an Dritte ist ohne
unsere Zustimmung verboten und bei Mißachtung schadenersatzpflichtig.

4. Sämtliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamtkeit der Schriftform.

5. Für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Kaufvertrages oder sonstigen Erwerbsvertrages ist vom Käufer und Verkäufer eine Provision in Höhe von 3% des
Gesamtkaufpreises zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen.

6. Für die Vermittlung und/oder den Nachweis von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen hat der Mieter oder Pächter bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren hat der Mieter
oder Pächter eine Provision in Höhe von 4 Monatsmieten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei Vereinbarung eines Optionsrechtes hat der Mieter oder
Pächter 2 Monatsmieten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen.

7. Für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Mietvertrages über gewerblich genutzte Flächen hat der/die Mieter(in) eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen.

8. Eine Provision fällt auch dann an, wenn ein wirtschaftliches gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.

9. Eine Provision fällt auch dann an, wenn der/die Angebotsempfänger(in) das Angebot an eine(n) Dritte(n) weiterleitet und diese(r) einen Kauf- und/oder Mietvertrag abschließt.

10. Alle Provisionen sind verdient, fällig und zahlbar im Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des nachgewiesenen oder vermittelten Geschäftes.

11. Gerichtsstand ist soweit zulässig Krefeld.

12. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) bin ich weder verpflichtet, noch bereit.